Widerrufsrecht nach § 361a BGB | |||
1. |
Allgemein Eine Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Waren ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. |
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2. |
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Auf Snookerbälle bezogen bedeutet diese Prüfung z.B. ein moderates Spiel über 15 Minuten, keinesfalls aber ein festes Spiel über Stunden hinweg. In der Praxis sind jedoch bei Aramith Snookerbällen keine Schäden oder Gebrauchsspuren, selbst nach langem harten Spiel zu befürchten, es sei den Tascheneinläufe oder Teile des Weiter >> |