§ 11 | Haftung | |
11.1 |
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Anbieter lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Anbieter oder Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) des Anbieters beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftgesetzes bleiben unberührt. |
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11.2 |
Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Anbieters auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. |
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11.3 |
Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht. Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. |
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11.4 | Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters. | |
§ 12 | Abtretung von Ansprüchen | |
12.1 |
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen. |