§ 7 | Transportschäden | |||
7.1 |
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Besteller dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. |
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7.2 |
Sollten Sie keine Möglichkeit der sofortigen Überprüfung haben unterschreiben Sie den Auslieferbeleg bitte mit: "Unter Vorbehalt". Nur dann ist es möglich auch im nachhinein einen Transportschaden geltend zu machen. |
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7.3 |
Bei Transportschäden ist unverzüglich mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung an den Anbieter zu melden. Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen ist mit dieser Regelung nicht verbunden. |
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§ 8 | Widerrufsrecht nach § 361a BGB | |||
8.1 |
Allgemein Eine Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Waren ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. |
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