6.3 |
Mit der Übergabe der Waren an das Lieferunternehmen hat der Anbieter seine Leistungspflicht erbracht. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers (Versendungsverkauf). |
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6.4 |
Ist der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Adresse auffindbar, so gerät der Kunde in Verzug mit der Annahme der Leistung. Er hat dem Anbieter dann die durch die vergebliche Anfahrt entstandenen Mehraufwendungen zu ersetzen. |
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6.5 |
Der Anbieter braucht die vereinbarte Dienstleistung nicht mehr zu erbringen und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Bestellers trotz schriftlicher Vereinbarung eines Termins zweimal hintereinander nicht anzutreffen war. |
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6.6 |
Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grund nicht zu. Bereits erbrachte Leistungen werden unverzüglich vom Anbieter zurückerstattet. |
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6.7 |
Teillieferungen sind zulässig, mit der Ausnahme das der Besteller diesem ausdrücklich widersprochen hat. Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Verpackungs- und Versandkosten werden nur einmalig erhoben. |
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